KFZ Zulassung nach Halter*innenwechsel
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort PayPal als bequeme Zahlungsmethode für den Online-Service "ikfz" zur Verfügung steht.
Sie haben ein Fahrzeug oder Anhänger erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen? Dann können Sie dieses Anliegen sowohl vor Ort oder wie folgt online durchgeben:
Online-Service für Halter*innenwechsel: Es besteht die Möglichkeit, für ein Fahrzeug neben dem herkömmlichen Halter*innenwechsel bei der Zulassungsbehörde, auch online von zuhause zuzulassen. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in den Rubriken „Voraussetzungen“ und „Unterlagen“ genannten Bedingungen erfüllt sein.
Zulassung durch eine bevollmächtigte Person
Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von dem*der Halter*in und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.
Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der
Bei Problemen oder Rückfragen können sie an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Persönliche Vorsprache: 26,80 € - 58,20 €
Online: 19,80 € bis 34,60 € (Bezahlart: giropay)
Informationsblätter
Unterlagen
1. Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens, müssen auch die alten Kennzeichenschilder vorgelegt werden
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
2. Fahrzeug ist außerbetriebgesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung (oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. entwerteter Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Gilt für beide Zulassungsformen:
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- Schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen
Weitere Infos zu den Erfordernissen bei einer Online-Zulassung sind hier unter dem Oberpunkt "Voraussetzungen" zu finden.
Fristen
Persönliche Vorsprache: sofort
Online-Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal der Vorgang sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 wirken sich die Zulassung, Außerbetriebsetzung etc. sofort aus (sofortiges Losfahren). Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da die bereits vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich.
Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortiges Losfahren des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet
Firmen:
Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung
Online-Zulassung:
Die Online-Umschreibung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.
Zulassung eines außer Betrieb gesetztem (abgemeldetem) Fahrzeug mit Halter*innenwechsel:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster Zertifikat.
Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenübernahme:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01,2015) und II mit Sicherheitscodes (seit 01.01.2018)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster Zertifikat.
Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat). Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt
Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im online Verfahren möglich. Ebenfalls die Zuteilung eines H-Kennzeichens, wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimerfahrzeug zugelassen ist.
Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 13 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Service
Neu - Online-Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes
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Sie haben jetzt die Möglichkeit die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.
Informationsvideo zu ikfz
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
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Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
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Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
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Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service
Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
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Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.
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