KFZ-Zulassung aus einem anderen Zulassungsbezirk
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Sind Sie zugezogen oder haben Sie ein Fahrzeug/ einen Anhänger aus einer anderen Gemeinde erworben? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug in Dortmund zulassen. Dies können Sie
- online oder
- persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.
Sie können sich die Zulassung von Kraftfahrzeugen erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten. Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass bei einem Wohnungswechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk innerhalb von ganz Deutschland das bisherige Kennzeichen beibehalten werden kann. Ab dem 01.10.2019 ist auch eine Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges von einem*einer Halter*in aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Der*Die Fahrzeughalter*in kann selber entscheiden, ob das Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirkes gewählt oder das bisherige zugeteilte Kennzeichen beibehalten wird. (1)
Die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens entbindet den*die Fahrzeughalter*in nicht von der Verpflichtung, die Fahrzeugdokumente in der neuen Wohnsitz-Zulassungsbehörde zu ändern. Bei Rückfragen zur Online-Zulassung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: iKfz@stadtdo.de
(1) Kfz-Kennzeichen BÜS (Büsingen am Hochrhein) können nicht in einen neuen Zulassungsbezirk übernommen werden.
Vom 30.06.2024 bis 01.07.2024 stellen wir die Online-Bezahlmöglichkeit von giropay auf einen moderneren Stand um, damit Sie zukünftig komfortabler zahlen können.
Der Online-Service steht Ihnen voraussichtlich ab Dienstag, dem 02.07.2024 wieder zur Verfügung.
Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen? Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?
Sie haben jetzt die Möglichkeit die Informationen direkt
Online-Services und Formulare
Gebühren
Persönliche Vorsprache: 26,80 € - 58,20 €
Online-Gebühren: 13,30 € - 34.30 € (Bezahlart: giropay)
Informationsblätter
Unterlagen
Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Kennzeichenschilder
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Fahrzeug ist außerbetriebgesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung (oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. entwerteter Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ohne Halter*innenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei einer Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit Halter*innenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Gilt für alle drei Zulassungsformen:
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines*einer Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines*einer Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines*einer Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines*einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughalter*innen: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- amtlicher Lichtbildausweis des*der Bevollmächtigen
Zusätzlich bei einer Online-Zulassung siehe "Voraussetzungen"
Fristen
Persönliche Vorsprache: sofort
Online-Zulassung: Beim online Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal der Vorgang sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 wirken sich die Zulassung, Außerbetriebsetzung etc. sofort aus (sofortiges Losfahren). Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da die bereits vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich.
Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortiges Losfahren des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.
Voraussetzungen
Privatpersonen:
- Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet
Firmen:
- Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung
Voraussetzungen für die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
Privatpersonen:
- Wohnungswechsel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk
Firmen:
- Betriebssitzwechel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk
Zusätzlich bei einem Halter*innenwechsel:
- Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
Zusätzlich bei einer bevollmächtigten Person:
Im Falle der Vertretung muss der*die bevollmächtigte Person Ihre schriftliche Vollmacht, den eigenen Personalausweis und Ihren Personalausweis (jeweils im Original) vorlegen. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer von dem*der Halter*in und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.
Internetbasierte (online) Zulassung:
Die Online-Umschreibung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.
Zulassung eines außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugs mit Halter*innenwechsel:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Nachweis der Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenmitnahme:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenmitnahme:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) mit Sicherheitscodes
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innen- und Kennzeichenwechsel:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.
Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenwechsel:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.
ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im online Verfahren möglich. Ebenfalls die Zuteilung eines H-Kennzeichens, wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimerfahrzeug zugelassen ist. Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik Fristen und Bearbeitungszeiten
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 15 Abs. 5 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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