Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz über den grenzüberschreitenden Güterverkehr
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhäger überschritten ist.
Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.
Gebühren
Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie 350 € / 80 €
Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung 350 € / 80 €
Berichtigung / Ersatz 40 €
Links
Unterlagen
- Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung. Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark und beträgt: mindestens 9.000 € für nur ein "genutztes" Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere "genutzte" Fahrzeug.
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK) für den/die Unternehmer/in bzw. den/die Verkehrsleiter/in. Informationen zur fachlichen Eignung erhalten Sie von der IHK zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/5417-154.
- Führungszeugnis nach Belegart Null - zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9.
Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern/-führerinnen benötigt jede/r Geschäftsführer/in diese beiden Registerauskünfte, ebenso der/die Verkehrsleiter/in. Die beiden Registerauskünfte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes- wenn der Hauptwohnsitz Dortmund ist: Stadt Dortmund, Bürgerdienste (StA33), Südwall 2-4 oder bei den Bezirksverwaltungsstellen in den Stadtbezirken. Als Empfänger dieser Auskünfte ist anzugeben: Stadt Dortmund, Tiefbauamt (66/2-2) 44122 Dortmund
- Beschäftigungsnachweis des/der Verkehrsleiters/-leiterin
- gewerblicher Mietvertrag bzw. Zusatz im Mietvertrag, dass der/die Mieter/in die Wohnung gewerblich nutzen darf.
- bei einer GmbH: jeweils eine Ausfertigung des GmbH-Vertrages, der Gesellschafterliste und des Handelsregisterauszugs.
Zudem sind Bescheinigungen folgender Stellen bezubringen:
- Finanzamt
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Stadtkasse.
Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Je nach den Umständen können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie von den Ansprechpartnern/-partnerinnen.
Fristen
In der Regel dauert die Bearbeitung etwa 3 bis 6 Wochen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind nach der VO (EG) 1071/2009:
- die persönliche Zuverlässigkeit des/der Unternehmers/-nehmerin und des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
- die fachliche Eignung des/der Unternehmers/-nehmerin oder des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
- das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.
Rechtsgrundlagen
VO (EU) 1071/2009, 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz GüKG
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service
Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
Online-Service
Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.
Online-Service
Befreiung von Park- und Halteverboten für Ärzt*innen bei Krankenbesuchen bzw. vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden.
Online-Service
Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
Online-Service
Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Online-Service
Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.
Online-Service
Sie möchten einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt stellen? Den Antrag zum Downloaden & weitere Details zu Gebühren, Vorgaben – hier.
Online-Service
Für die Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland teilen wir Ausfuhrkennzeichen zu. Wichtige Informationen, Online-Services, Gebühren & mehr – hier.
Eine Ausnahmegenehmigung für das Anbieten von Waren & Leistungen im ÖVR erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes. Mehr erfahren.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen, Parken im eingeschränkten Halteverbot / bewirtschafteten Bereichen & mehr Details dazu – hier.