Straßenverkehrsbehörde
Güterkraftverkehrserlaubnis & Gemeinschaftslizenz
Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis und für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Oft gestellte Fragen
Was ist Güterkraftverkehr?
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t haben.
Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des GüKG, sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger überschritten wird.
Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundeamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.
Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung zur erfüllen?
Gemäß der „Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates“ bestehen folgende Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung:
- die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
- die fachliche Eignung des Unternehmers und des Verkehrsleiters
- das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Eigenkapitalnachweis
- Sachkundennachweis
- Führungszeugnis
- Beschäftigungsnachweis
- Ausfertigung des GmbH-Vertrages
- Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung. Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark. Es beträgt:
- Mindestens 9.000 € für nur ein „genutztes“ Fahrzeug und
- 5.000 € für jedes weitere „genutzte“ Fahrzeug.
- Sachkundennachweis (Prüfungszeugnis IHK) für den Unternehmer bzw. den Verkehrsleiter. Informationen zur fachlichen Eignung erhalten Sie von der IHK zu Dortmund, Märkische Straße 120,44141 Dortmund, Telefon 0231/5417-154.
- Führungszeugnis nach Belegart Null – zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9. Als Empfänger dieser Auskünfte ist anzugeben: Stadt Dortmund, Tiefbauamt, 66/2-2, 44122 Dortmund.
Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern benötigt jeder Geschäftsführer diese beiden Registerauskünfte, ebenso der Verkehrsleiter. Die beiden Registerauskünfte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes. Wenn Ihr Hauptwohnsitz Dortmund ist: Stadt Dortmund, Bürgerdienste, StA33, Südwall 2-4 oder bei den Bezirksverwaltungsstellen in den Stadtbezirken. - Beschäftigungsnachweis des Verkehrsleiters
- Gewerblichen Mietvertrag bzw. Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
- Bei einer GmbH: jeweils eine Ausfertigung des GmbH-Vertrages, der Gesellschafterliste und des Handelsregisterauszugs
Zudem sind Bescheinigungen folgender Stellen beizubringen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:
- Finanzamt
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Stadtkasse.
Je nach den Umständen können im Einzelfall auch weitere Unterlagen notwendig sein. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie von den genannten Ansprechpartnern.
Wie können Sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist notwendig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.
Welche Kosten entstehen?
Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie: 350 € / 80 €
Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung: 350 € / 80 €
Berichtigung / Ersatz: 40 €
Wann kann ich persönlich vorsprechen?
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 Uhr bis 15 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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