Straßenverkehrsbehörde
Gewerblicher Straßenpersonenverkehr
Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde – in Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise oder die kreisfreien Städte.
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorraussetzugen sind für eine Genehmigung zu erfüllen?
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/stellerin und ggfs. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Weiterhin muss der/die Unternehmer/in oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs fachlich geeignet sein.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Antrag Genehmigung / Änderung / Weiterbetrieb (Taxi,/Mietwagen)
- Beilage zum Antrag (Leistungfähigkeit)
- Fahrzeugliste
- Eigenkapitalbescheinigung
- Zusatzbescheinigung
- Antrag auf Betriebspflichtenentbindung
Wie können Sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist notwendig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.
Wann kann ich persönlich vorsprechen?
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 Uhr bis 15 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Links & Downloads zum Thema
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Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Kontakt
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