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Kostenmietgutachten für geförderten Wohnraum

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Antrag auf Erstellung eines Kostenmietgutachtens

Sie können beim Amt für Wohnen die Erstellung eines Kostenmietgutachtens für geförderten Wohnraum beantragen. Unter dem Begriff Kostenmiete versteht man die preisrechtlich zulässige Durchschnittsmiete für öffentlich geförderte Mietwohnungen, für die bis 2001 eine Förderzusage erteilt worden ist.

Vermietende dürfen gemäß § 8 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Kostenmiete ist nach den §§ 8a und 8b WoBindG zu ermitteln.

Die Kostenmiete ist grundsätzlich von den Eigentümer*innen zu ermitteln.

Das Team Wohnraumförderung bietet jedoch die Erstellung eines Kostenmietgutachtens inklusive Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Wohnen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erstellung eines Kostenmietgutachtens ist abhängig von der Größe der Wirtschaftseinheit:

  • Je Familienheim oder Eigentumswohnung 150 €
Bei Mietwohn- oder Genossenschaftswohnungen
  • mit bis zu 3 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 450 €
  • mit 4 bis 10 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 1.000 €
  • mit mehr als 10 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 1.600 €

Weitere Informationen zu den Gebühren, 375 KB, PDF

Links

Unterlagen

  • Nachweis über die Darlehensrestschuld und den aktuellen Zinssatz der ursprünglichen Fremdfinanzierungsmittel (I. Hypothek)
  • Nachweis über die Darlehensrestschuld und den aktuellen Zinssatz der Fördermittel der NRW.BANK (ehem. WFA)
  • Nachweis über städtische Fördermittel, sofern vorhanden
  • Nachweis zur Prolongation bzw. Umschuldung der Darlehen
  • Aktuellste Wirtschaftlichkeitsberechnung, sofern vorhanden

Voraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich in Dortmund.
  • Die Errichtung des Objekts wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
  • II. Berechnungsverordnung (II. BV)
  • Neubaumietenverordnung (NMV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Grundbuchangelegenheiten (BGB)

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

    Was ist die Kostenmiete?

    Bei öffentlich gefördertem Wohnraum, der bis 2002 bewilligt wurde, richtet sich die Höhe der Miete nach den tatsächlichen Kosten. Die Kostenmiete wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt, die bei Änderungen der Kosten (z.B. bei veränderten Darlehensbedingungen) oder bei Änderung der Wirtschaftseinheit (z.B. Teilung) angepasst werden muss.

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    Wir informieren Sie über schriftliche Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen & sonstige nichtöffentliche Stellen. Details dazu – hier.

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