Service

Haupt- und Nebenwohnung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Einwohner*innen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht unterscheidet deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart, auch Wohnungsstatus genannt.

Danach werden Wohnungen unterschieden in:

  • Alleinige Wohnung
  • Hauptwohnung
  • Nebenwohnung
  • Wohnung im Ausland

Es besteht keine Wahlmöglichkeit für Sie, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung registriert werden soll.

Welchen Wohnungsstatus die ins Melderegister einzutragende Wohnung hat, bestimmt die Meldebehörde. (§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)).

Unterscheidung der Wohnungsarten

Alleinige Wohnung

  • Einwohner*in hat nur eine Wohnung in Deutschland.
  • Alleinige Wohnung und Hauptwohnung sind in ihrer rechtlichen Bedeutung identisch.

Hauptwohnung

  • Einwohner*in hat in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen.
  • Die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
  • Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung ist dort anzunehmen, wo sich die*der Einwohner*in (bei Verheirateten: wo sich die Familie) am häufigsten aufhält.

Nebenwohnung

  • Alle weiteren inländischen Wohnungen, die von der Meldebehörde nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden.
  • Haupt- und Nebenwohnung können auch innerhalb der gleichen Gemeinde bestehen.
  • In Dortmund sind Nebenwohnungen zweitwohnungssteuerpflichtig.
  • Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer hält das Steueramt bereit. Siehe Stichwort "Zweitwohnungssteuer".

Wohnung im Ausland

  • Wohnungen von Einwohner*innen im Ausland sind nach dem Bundesmeldegesetz nicht meldepflichtig.
  • Sie werden nicht als aktuelle Wohnung ins Melderegister eingetragen und werden bei der Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnungen melderechtlich nicht beachtet.

Gewerbe

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Informationsblätter

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
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    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
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