Haupt- und Nebenwohnung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Einwohner*innen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht unterscheidet deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart, auch Wohnungsstatus genannt.
Danach werden Wohnungen unterschieden in:
- Alleinige Wohnung
- Hauptwohnung
- Nebenwohnung
- Wohnung im Ausland
Es besteht keine Wahlmöglichkeit für Sie, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung registriert werden soll.
Welchen Wohnungsstatus die ins Melderegister einzutragende Wohnung hat, bestimmt die Meldebehörde. (§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)).
Unterscheidung der Wohnungsarten
Alleinige Wohnung
- Einwohner*in hat nur eine Wohnung in Deutschland.
- Alleinige Wohnung und Hauptwohnung sind in ihrer rechtlichen Bedeutung identisch.
Hauptwohnung
- Einwohner*in hat in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen.
- Die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
- Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung ist dort anzunehmen, wo sich die*der Einwohner*in (bei Verheirateten: wo sich die Familie) am häufigsten aufhält.
Nebenwohnung
- Alle weiteren inländischen Wohnungen, die von der Meldebehörde nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden.
- Haupt- und Nebenwohnung können auch innerhalb der gleichen Gemeinde bestehen.
- In Dortmund sind Nebenwohnungen zweitwohnungssteuerpflichtig.
- Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer hält das Steueramt bereit. Siehe Stichwort "Zweitwohnungssteuer".
Wohnung im Ausland
- Wohnungen von Einwohner*innen im Ausland sind nach dem Bundesmeldegesetz nicht meldepflichtig.
- Sie werden nicht als aktuelle Wohnung ins Melderegister eingetragen und werden bei der Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnungen melderechtlich nicht beachtet.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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