Service

Führerschein (EU-Führerschein / Führerscheinumtausch)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichene Fahrerlaubnisrecht.

Die zwei wesentlichen Änderungen sind:

  • Einführung des EU-Führerscheines
  • Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.

Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen.

Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an.

Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten.

Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden.

Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente (siehe Informationsblatt). Es darf bis zu diesem Fristende weder der neue Scheckkartenführerschein noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Ist der alte Führerschein allerdings unleserlich oder der*die Inhaber*in auf dem Foto nicht mehr zu erkennen, kann der Führerschein jederzeit zu Recht beanstandet werden.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • 30,30 € (Normalfall)
  • Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen 9,00 €

Informationsblätter

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • "Karteikartenabschrift" der Ausstellungsbehörde (wenn Ihr Führerschein nicht aus Dortmund ist und noch nicht das Scheckkartenformat hat).
  • Aktuelles Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung).

Fristen

Ca. 8 Wochen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens 8 Wochen vorher, damit Sie den Führerschein rechtzeitig erhalten.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 2, 6 Absatz Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • §§ 6, 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Brackeler Hellweg 170
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Hörder Bahnhofstr. 16
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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Limbecker Straße 31
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    Am Amtshaus 1
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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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