Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund ist ein Angebot des Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht mehr mobil sind.
Die
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Ist das Freifahrtkontingent erschöpft, sind für die 31. bis 100. Fahrt je 25 € Eigenanteil zu entrichten.
- Ab der 101. Fahrt muss, unabhängig von Einkommen und Vermögen, 50 € Eigenanteil pro Fahrt entrichtet werden. Der Eigenanteil muss im Voraus bezahlt werden.
Links
Fristen
Wir empfehlen, planbare Fahrten vorzubestellen. Dies ist bis zu sechs Monate im Voraus möglich. Sollte der von Ihnen gewünschte Fahrtermin bereits belegt sein, werden Ihnen gerne Ausweichtermine angeboten.
Voraussetzungen
Berechtigung
- Wohnort: Personen müssen in Dortmund wohnen.
- Schwerbehindertenausweis: Erforderlich ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder ein ähnlicher Nachweis über die körperliche Behinderung.
- Kein eigenes Kraftfahrzeug: Die Berechtigten dürfen kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen.
- Keine Beförderung durch Familienangehörige: Die Beförderung in einem Kraftfahrzeugs von Familien- oder Haushaltsangehörige ist nicht möglich.
Besondere Bedürfnisse
- Umfassende individuelle Einzelfallprüfung (z.B. aufgrund eines Körpergewichts über 120 KG)
Einkommensgrenzen
- Bis zu 100 Einzelfahrten ohne Eigenanteil bei Nettoeinkommen unter 2.000 €/Monat und Vermögen unter 100.000 €.
- Bis zu 30 Einzelfahrten ohne Eigenanteil bei Nettoeinkommen über 2.000 €/Monat oder Vermögen über 100.000 €.
Zählung der Fahrten
- Hin- und Rückfahrten zählen als zwei separate Einzelfahrten.
Rechtsgrundlagen
Dieses Angebot basiert sowohl auf der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) als auch auf einem zusätzlichen freiwilligen Leistungsangebot der Stadt Dortmund. Auf Antrag prüft das Sozialamt die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung zum Fahrdienst.
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Offene Sprechstunde Montags, Dienstags und Donnerstags 9 - 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
Häufig gestellte Fragen
Wofür kann der Fahrdienst genutzt werden?
Der Fahrdienst kann für Fahrten zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden, zum Beispiel, um Verwandte und Bekannte zu besuchen oder an kulturellen, geselligen oder sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Therapien, Tages-, Kurzzeit und Verhinderungspflege, Schule oder zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind im Rahmen des Fahrdienstes nicht nutzbar. Fahrten sind im Dortmunder Stadtgebiet und maximal 5 km darüber hinaus möglich. Ein Anspruch auf die Beförderung in der im Einzelfall gewünschten Zeit besteht jedoch nicht.
Zu welchen Zeiten kann der Fahrdienst genutzt werden?
Der Fahrdienst kann täglich in der Zeit von 07.00 bis 24.00 Uhr genutzt werden.
Wo kann man die Berechtigung für den Fahrdienst erhalten oder Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrdienst stellen?
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Dortmund. Siehe Kontakt
Wo und wie kann ich den Fahrdienst bestellen?
Informationen zum Ablauf der Fahrten und zur Buchungen erhalten Sie direkt bei der Fahrdienst Georg GmbH:
Mo – Fr 14.00 – 18.00; Sa und So 08.00 – 14.00 Uhr
Tel.: (0231) 90 620 500
Fax: (0231) 90 620 501 oder
fahrten@fahrdienst-georg.de
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