Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

  • Feststellung von Hinterbliebenenrentenansprüchen.
  • Wiederherstellung des Zustandes, der vor der Nichtigkeit der Ehe bestand.

Hierfür ist eine Antragsstellung erforderlich.

Soziales

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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

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