Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Es gilt der Grundsatz:
Der Name eines Menschen wird bei der Geburt durch die Eltern bestimmt. Nur in Ausnahmefällen und nur mit einem wichtigen Grund ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zulässig. Die Führung und Weiterführung des bisherigen Vor- und Familiennamens ist die verbindliche Regel.
Wozu gibt es die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung?
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung schafft die Möglichkeit, einen anderen Namen, als es das Zivilrecht (BGB) vorsieht, rechtmäßig führen zu können.
Wann kann ich diese Möglichkeit nutzen?
Diese Möglichkeit wird nur in Ausnahmefällen angewandt. Sie greift nur in
- konkreten Härtefällen und
- wenn ein wichtiger Grund
- in einem bestimmten Einzelfall vorliegt.
Ein Nichtgefallen des Namens rechtfertigt keine Namensänderung.
Wie finde ich heraus, ob ich die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfülle?
Bitte nehmen Sie vor der kostenpflichtigen Antragstellung
Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihr Anliegen mit Ihnen besprochen und die Änderungsmöglichkeit geprüft.
Dabei prüft das Standesamt anhand der gesetzlichen Regelungen, ob Ihr
- privates Interesse an der Namensänderung schwerer wiegt,
- als das schutzwürdige öffentliche Interesse den Namen beizubehalten.
Die angeführten Gründe müssen Sie durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Änderung von Vornamen: 50,00 € - 300,00 €
Änderung von Familiennamen: 50,00 € - 1.200,00 €
Mit Eingang Ihres schriftlichen Antrags beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen Kosten für Sie an.
Unterlagen
Bitte sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden, ob sie die für den Einzelfall erforderlichen kostenpflichtigen Unterlagen beschaffen wollen. Sie erhalten im Rahmen einer Beratung eine genaue Information zu allen notwendigen vorzulegenden Unterlagen.
Fristen
Es gibt keine Frist für die Antragstellung.
Das Verfahren dauert durchschnittlich drei bis sechs Monate.
Voraussetzungen
Nach dem Namensänderungsgesetz ist ein wichtiger Grund nachzuweisen. Eine Abwägung und Bewertung hierüber trifft das Standesamt Dortmund im Rahmen des Beratungsprozesses.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Gebührenordnung des Landes NRW
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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