Kommunale Pflegeplanung
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring
Das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) bestimmt, dass Kreise und kreisfreie Städte eine Pflegeplanung erstellen und diese in einem zweijährigen Rhythmus aktualisieren müssen. Die Stadt Dortmund hat auf der Grundlage des APG NRW zuletzt eine Bedarfseinschätzung im Jahr 2020 gegeben.
Die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur zielt im Kern darauf ab, auf der Grundlage eines fortlaufenden Pflegemarktmonitorings eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur zu fördern, die auch Wahlmöglichkeiten zulässt. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Verwaltung ab 2019 beauftragt, die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten.