Investitionsberatung für Seniorenimmobilien

Beratung von Investoren für Neubauvorhaben von Pflegeeinrichtungen oder anderen Wohnformen im Alter

Im Zusammenhang mit § 7 (Pflegeplanung) und § 8 (Pflegekonferenzen) ist es Aufgabe der Kommune, Investoren für Bauvorhaben von Pflegeeinrichtungen (Neu- und Umbau) oder anderen Wohnformen im Alter zu beraten. Die Beratung orientiert sich am Pflegebedarf und bietet Informationen über die Förderbestimmungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG) und dem Wohn- und Teilhagbegesetz (WTG) sowie die damit verbundenen Verfahren. Da die Wirtschaftlichkeit und die Belange der Heimaufsicht unmittelbar berührt sind, werden Erstgespräche im Amt 50 gemeinsam (Fachdienste 5 und 6) durchgeführt. Zudem sind ab einem bestimmten Planungsstadium der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und bei Bedarf weitere Fachämter (Planungsamt, Bauordnungsamt, Feuerwehr, Gesundheitsamt) zu beteiligen. Alle Bauvorhaben müssen in der kommunalen Konferenz für Alter- und Pflege(Pflegekonferenz) beraten werden. Die für die Gewährung von Pflegewohngeld erforderlichen Beratungszertifikate erteilt die Abt. 6 des Sozialamtes.

Soziales Senior*innen Gesundheit & Pflege

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Stadt Dortmund - Sozialamt - Fachdienst für Senioren

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