Hundesteuer

Hier können Sie alle Anliegen rund um die Hundesteuer online erledigen.

Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 01.01.2023

Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Hundesteuersatzung, 153 KB, PDF , in einem Informationsblatt, 672 KB, PDF sowie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.

Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden

Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.

Steuern & Abgaben Tiere

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)

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