Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Onlinebeantragung und Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr 17,00 €. Bei Zahlung per Gebührenbescheid beträgt die Gebühr 24,00 €.
Unterlagen
Personalausweis
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Finanzbuchhaltung - Bereich Steuern
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Nur nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben müssen eine Beherbergungsabgabe an die Stadt Dortmund abführen. Formulare & weitere Informationen – hier.
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Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.
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Hier finden Sie Ihr Kontaktformular, um Mitteilungen auf einem gesicherten Weg an den Fachbereich Stadtkasse & Steueramt zu übermitteln. Mehr Details.
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Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
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