Service

Gewerbesteuer

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Sie möchten die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen, eine*n neue*n Empfangsbevollmächtigten angeben oder Ihre neue Anschrift melden? Dies alles und noch mehr können Sie in Kürze bequem über unser Online-Formular erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

Hinweise:

  • Für Gewerbean-, ab- und –ummeldungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
  • An die vom Finanzamt ermittelten Grundlagen ist die Stadt Dortmund zwingend gebunden, d.h. sie kann diesbezüglich keine abweichenden Entscheidungen treffen. Daraus folgt, dass Einwendungen (z.B. bezüglich der Höhe der Steuer) beim Finanzamt geltend gemacht werden müssen, damit von dort ein neuer Grundlagenbescheid erlassen wird. Setzen Sie uns gern über Ihre Mitteilung an das Finanzamt in Kenntnis, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Steuern & Abgaben

Online-Services und Formulare

Fristen

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.

Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie einen geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Gewerbesteuerfestsetzung sind die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Satzung über die Erhebung der Realsteuern, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Gewerbesteuer

Anschrift und Erreichbarkeit
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

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Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

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Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

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Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

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Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

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Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

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Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

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Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.

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Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Sonderparkausweis für ambulante soziale Dienste

Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.

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