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Bescheidabschriften (Kopien)

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Abschriften von Steuer- und Gebührenbescheiden des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt

Sie benötigen eine Kopie Ihres steuerlichen Gebürenbescheids? Sogenannte Bescheidabschriften können Sie problemlos über das Online-Formular bestellen.

Steuern & Abgaben

Online-Services und Formulare

Gebühren

Je Veranlagungszeitraum, für den eine Abschrift des Steuer-/Gebührenbescheides beantragt wird, fällt eine Verwaltungsgebühr an. Bei Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr jeweils 9,00 €. Möchten Sie die Gebühr nach Erhalt der Abschrift zahlen, erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid. In diesem Fall beträgt die Gebühr 16,00 €

weitere Informationen zu den Gebühren

Unterlagen

Wenn Sie selbst Steuer-/Gebührenpflichtige*r sind, sind keine weiteren Unterlagen notwendig. Sollten Sie Bescheid(e) einer anderen Person/Firma beantragen, müssen Sie im Online-Formular eine entsprechende Vollmacht hochladen.

Fristen

Die Bearbeitungszeit richtet sich einerseits nach dem gewählten Zahlverfahren, andererseits nach der gewünschten Versandart (postalisch oder per Download). Näheres können Sie den Erläuterungen im Online-Formular entnehmen.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund i.V.m. Ziffer 10.2 des Gebührentarifs

weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Steuern und Abgaben

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstraße 11
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Häufig gestellte Fragen

Was ist mit "Veranlagungszeitraum" gemeint?

Es handelt sich um den Zeitraum, für den üblicherweise ein Bescheid erstellt wird. Bei Grundbesitzabgaben handelt es sich um das Kalenderjahr, bei Vergnügungssteuern für Apparate mit Gewinnmöglichkeit um ein bestimmtes Quartal. Wurden für einen Zeitraum mehrere Bescheide erstellt (z.B. im Falle der Grundbesitzabgaben bei unterjährigen Änderungen in der Abfallentsorgung), ist die Gebühr für die jeweiligen Abschriften nur ein Mal zu entrichten.

Kann ich die Gebühr auch anderweitig vorab entrichten?

Derzeit steht nur Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung. In Kürze werden weitere Möglichkeiten hinzukommen (z.B. PayPal).

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Beherbergungsabgabe

Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben müssen eine Beherbergungsabgabe an die Stadt Dortmund abführen. Formulare & weitere Informationen – hier.

Online-Service

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Ihr Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen: Details zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Online-Service

Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten

Informationen zu Ihrer Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten (z. B. als Nachweis für Finanzämter): Formulare, Gebühren & mehr Details – hier.

Online-Service

Forderungsaufstellung

Eine Forderungsaufstellung dient der Übersicht aller Forderungen der Stadt Dortmund Ihnen geltend. Gebühren für die Ausstellung & mehr Details– hier.

Online-Service

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Sie möchten die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen? Details dazu, Formulare, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Hundesteuer

Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.

Online-Service

Kontaktformular Stadtkasse und Steueramt

Hier finden Sie Ihr Kontaktformular, um Mitteilungen auf einem gesicherten Weg an den Fachbereich Stadtkasse & Steueramt zu übermitteln. Mehr Details.

Online-Service

Online-Terminreservierung

Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.

Online-Service

Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet. Details & Informationen – hier.