Service

Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Sexsteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.

Die Stadt Dortmund erhebt eine Vergnügungssteuer für

  • die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
  • das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Prostitution)

Steuerschuldner*in ist in aller Regel der*die Veranstalter*in bzw. der*die Prostituierte.

Anmeldung

Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag, nachzuholen. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

Steuererklärung

Die "Sexsteuer" wird je Kalendermonat erhoben und beträgt

  • für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 4 € je Veranstaltungstag
  • bei Prostitution für jede*n Prostituierte*n 6 € pro Veranstaltungstag.
Die Steuererklärung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Monats einzureichen. In dieser Steuererklärung ist die "Sexsteuer" selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und umgehend an die Stadt Dortmund zu entrichten.

Beispiele:

Im Monat Juni 2021 wurde die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen auf einer Fläche von 152 m² an 15 Veranstaltungstagen eingeräumt. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 4,00 € x 16 (angefangene 10 m²) = 64,00 € x 15 (Veranstaltungstage) = 960,00 € Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 960,00 € umgehend entrichtet werden.

Im Monat Juni 2021 wurden sexuelle Handlungen an 20 Veranstaltungstagen durch eine*n Prostituierte*n angeboten. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 6,00 € x 20 (Veranstaltungstage) = 120,00 € EUR Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 120,00 € umgehend entrichtet werden .

Änderung oder Abmeldung

Änderungen des Geschäftsbetriebes, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken können (z. B. Änderung der Veranstaltungsfläche oder der Anzahl der Veranstaltungstage, endgültige Einstellung der Veranstaltungen) sind der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - unverzüglich anzuzeigen.

Steuern & Abgaben

Online-Services und Formulare

Gebühren

Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben. Steuer- und Gebührensätze sind der entsprechenden jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.

Informationsblätter

Links

Rechtsgrundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010 in Fassung der Änderungssatzung vom 21.11.2012

Vergnügungssteuersatzung
Vergnügungssteuersatzung Änderung

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Sexsteuer (Personenbezogene Abgaben)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Terminabsprachen nach Vereinbarung

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