Beherbergungsabgabe
Steuererklärung
Die Beherbergungsabgabe ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes einzuziehen und an die Stadt Dortmund abzuführen. Jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals muss die Abgabe für das zurückliegende Quartal berechnet und erklärt werden (Steueranmeldung). Die Abgabe beträgt 7,5 % des Gesamtbetrages der Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer. Der so berechnete Betrag ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Quartals an die Stadt Dortmund zu entrichten.
Im nachfolgenden Formular können Sie Ihr Anliegen mitteilen. Am Ende des Ausfüllvorgangs haben Sie die Möglichkeit, das Formular elektronisch einzureichen oder auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zu übersenden.