Zweitwohnungssteuer
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.
Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet.
Wer im Stadtgebiet der Stadt Dortmund Inhaber einer Zweitwohnung wird, hat dies dem Fachbereich Stadtkasse und Steueramt innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bei den Bürgerdiensten ersetzt diese direkte Meldung.
Der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer auffordern. Wir werden dann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Zweitwohnungssteuerpflicht besteht. Eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer muss deswegen auch abgegeben werden, wenn Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall keine Steuerpflicht besteht.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist, wer eine eine Zweitwohnung im Dortmund Stadtgebiet bewohnt. Dies gilt auch für Studenten und Auszubildende. Es ist ohne Bedeutung, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnsitz) innerhalb oder außerhalb Dortmunds befindet.
Wer ist nicht steuerpflichtig?
Nicht steuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt wird, bewohnt. Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Nebenwohnsitz unterhalten, sind ebenfalls unter gewissen Umständen nicht steuerpflichtig.
Höhe der Steuer
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 12 % der Jahresnettokaltmiete. Im Falle selbst genutzten Wohneigentums wird statt der Nettokaltmiete die ortsübliche Miete zugrunde gelegt. Diese wird anhand des aktuell gültigen Mietwertspiegels der Stadt Dortmund ermittelt.
Beispiel
Für Ihre Zweitwohnung ist gem. Mietvertrag eine monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 520,00 € vereinbart. Die Jahresmiete beträgt damit 12 x 520,00 € = 6.240,00€. Damit ist eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 6.240,00 € x 12 % = 748,80 € zu entrichten.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Unterlagen
Um Ihre Steuerpflicht prüfen zu können, benötigen wir in jedem Fall den Mietvertrag bzw. im Falle selbst genutzten Wohneigentums Informationen über die Zweitwohnung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass in Ihrem Fall keine Steuerpflicht besteht, sind ggf. weitere Nachweise notwendig. Diese sind in den entsprechenden Formularen genannt.
Fristen
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungssteuersatzung vom 23.04.1998 in Fassung der Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 30.11.1998
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Zweitwohnungssteuer (Personenbezogene Abgaben)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Terminabsprachen nach Vereinbarung
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