Aufgaben nach dem Landeshundegesetz

  • Entgegennahme der Anzeigen von Hundehaltungen nach dem Landeshundegesetz
  • Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
  • Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen

Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:

  • Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
  • Ermäßigung der Hundesteuer

Sicherheit & Ordnung Tiere

Kontakt

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Hunde

Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Hundehaltungen

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