Service

Bevölkerungsschutz

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren in einem Verteidigungsfall

  • Schutz von Leben und Gesundheit
  • Erhalt von Sach- und Kulturwerten
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit von Behörden

Sicherheit & Ordnung

Voraussetzungen

Feststellung des Verteidigungsfalles gem. Grundgesetz oder gem NATO- Vertrag

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung ( Landesorganisationsgesetz) vom 10.07.62, SGV.NW. 2005
  • Gesetz über den Zivilschutz i.d.F. vom 09.08.76, BGBl. I S. 2109
  • Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung i.d.F. 21.12.74, BGBl. I S. 3656
  • Bundesleistungsgesetz vom 27.09.61 ,BGBl. I S. 1769
  • Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 09.07.68, BGBl. I S. 787
  • Ernährungssicherstellungsgesetz vom 04.10.68, BGBl. I S. 1075
  • Energiesicherungsgesetz vom 20.12.74, BGBl. I S. 3681
  • Verkehrssicherstellungsgesetz vom 08.10.68, BGBl. I S. 469
  • Arbeitssicherstellungsgesetz vom 09.07.68, BGBl. I S. 787
  • Wassersicherstellungsgesetz vom 24.08.65, BGBl. III 753-4
  • Gesetz zu der Konvention von 14.05.54 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14.04.67, BGBl. II S. 1025

Kontakt

Stadt Dortmund - Feuerwehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Steinstr. 25
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Öffnungszeiten: Verwaltung, Rettungsdienstgebührenstelle, Vorbeugender Brandschutz und Werkstätten

Weitere Services

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Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

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Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

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Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Annahmestellen für gewerblichen Abfall

Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.

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