Service

Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Es kann vorkommen, dass Menschen finanzielle Hilfe bei Krankheit benötigen, weil sie nicht krankenversichert sind, ansonsten aber unabhängig von Sozialleistungen leben. Sie können hier einen Antrag stellen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen, die aufgrund besonderer Umstände über keinerlei Krankenversicherungsschutz verfügen.

Nach erfolgter Antragstellung wird von der Sachbearbeitung unter anderem geprüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Leistungsumfang entspricht maximal dem der gesetzlichen Krankenkassen.

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise und Terminvereinbarung steht Ihnen die Sachbearbeitung dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Soziales Gesundheit & Pflege

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Rechtsangelegenheiten Pflege, Behinderung und Gesundheit, Hilfen zur Gesundheit

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

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