Service

Hilfe für Gehörlose

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Finanzielle Hilfen für gehörlose Menschen

Ein Anspruch auf die Hilfe für Gehörlose besteht, wenn Gehörlosigkeit vorliegt, die bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist. Menschen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die monatliche Geldleistung beträgt 77,00 €. Diese Leistung wird auf andere Sozialhilfeleistungen nicht angerechnet.

Die Hilfe für gehörlose Menschen wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für das Antragsverfahren sind die Sozialbüros des Sozialamtes, dort können Sie die den Antrag auf die Hilfe für gehörlose Menschen stellen. Vom Sozialbüro werden die Unterlagen an den Landschaftsverband Westfalen Lippe weitergeleitet. Dieser ist für die Gewährung der Leistung zuständig. Die Antragsunterlagen finden Sie auch auf der auf der Internetseite des Landschaftsverbandes.

Weitere Informationen zur Leistung

Soziales

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistungen sind gebührenfrei.

Links

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern und Staatenlosen
  • Bescheid des Versorgungsamtes über die Schwerbehinderung (sofern vorhanden)
  • Bescheid der Pflegekasse (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des HNO Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist bei den Sozialbüros des Sozialamtes erhältlich. Soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Stadtverwaltung erfolgt oder beantragt ist, erfolgt die Beurteilung der Hörstörung mit Ihrem Einverständnis anhand der dort vorliegenden Unterlagen.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist von Ihrer Mitwirkung abhängig. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, leiten wir sie unverzüglich an den Landschaftsverband zur Bearbeitung weiter.

Voraussetzungen

  • Gehörlosigkeit aufgrund angeborener Taubheit
  • Oder Taubheit, die bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist
  • Oder bis zum 18. Lebensjahr eingetretene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren)
Die medizinischen Voraussetzungen müssen durch enstprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 11-13
44359 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Urbanusstraße 5
44369 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstraße 58
44225 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August Wagner Platz 2-4
44339 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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