Führerschein (Verlust, z. B. verloren oder gestohlen)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Um diesen Verlust zu melden, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen.
Durch die Fahrerlaubnisbehörde wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der Sie berechtigt sind, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet. Außerdem berechtigt diese nicht zum Fahren im Ausland. Bitte beantragen Sie zu diesem Zweck einen internationalen Führerschein (siehe: Internationaler Führerschein).
Wird der Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung seine Gültigkeit.
Ihr neuer Kartenführerschein wird Ihnen nach der Fertigung durch die Bundesdruckerei per Post zugestellt.
Online-Services und Formulare
Gebühren
bis zu 168,10 €
Unterlagen
Für die Meldung des Führerscheinverlustes:
- Personalausweis oder Pass (ggf. Ersatzbescheinigung der Meldebehörde oder Geburtsurkunde)
- Karteikartenabschrift der betreffenden Führerscheinstelle (wenn der Führerschein nicht in Dortmund gemacht wurde)
- Verlustanzeige der Polizei (bei Diebstahl)
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Pass
- Ein Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
Fristen
- 4 Wochen (Der neue Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden.)
Rechtsgrundlagen
§ 5 StVG i. V. mit §§ 4 und 25 Fahrerlaubnisverordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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