Führerschein (Umtausch / Umschreibung von ausländischem Führerschein)
Wenn Sie einen Führerschein regulär im Ausland erworben haben, berechtigt Sie dieser nur innerhalb der ersten 6 Monate des Aufenthaltes in Deutschland zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet. Es besteht die Möglichkeit zum Umtausch oder Umschreibung von ausländischen bzw. EU-Führerscheinen.
Einen Termin zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie
Weitergehende Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie