Führerschein (Umtausch / Umschreibung von ausländischem Führerschein)

Wenn Sie einen Führerschein regulär im Ausland erworben haben, berechtigt Sie dieser nur innerhalb der ersten 6 Monate des Aufenthaltes in Deutschland zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet. Es besteht die Möglichkeit zum Umtausch oder Umschreibung von ausländischen bzw. EU-Führerscheinen.

Einen Termin zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie hier reservieren.

Weitergehende Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hier beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr .

Mobilität & Verkehr Internationales

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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