Führerschein (Schlüsselzahl B196 125ccm Motorrad bei B-Führerschein)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Mit der Schlüsselzahl B196 können Sie Ihre Berechtigung nachweisen, Motorräder bis 125ccm Hubraum fahren zu dürfen. Die Eintragung der Schlüsselzahl ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen mit der Schlüsselzahl ausschließlich in Deutschland die oben genannten Motorräder fahren
- Ein sogenannter Stufenaufstieg, wenn Sie größere Motorräder fahren wollen, ist nicht möglich
- Wenn Sie vor dem 01.04.1980 die alte Fahrerlaubnisklasse 3 erworben haben, wird bei Umtausch in einen Kartenführerschein die Klasse A1 (Motorräder bis 125ccm) eingetragen, ohne dass Sie eine Fahrerschulung absolvieren müssen. Bitte wenden Sie sich vor einer solchen Schulung an uns, wenn das bei Ihnen zutreffen könnte.
- Ob bei Beantragung der Schlüsselzahl direkt eine Vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden kann, richtet sich nach dem Einzelfall. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist ausschließlich im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten/Führerscheinstelle möglich – und nicht in den Bezirksverwaltungsstellen
Online-Services und Formulare
Gebühren
45,60 € - 60,90 €
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder eAT)
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
Fristen
Ca. 4 Wochen
Voraussetzungen
Für die Eintragung der Schlüsselzahl müssen Sie
- mindestens 25 Jahre alt sein
- seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und
- erfolgreich an einer Fahrerschulung in einer Fahrschule teilgenommen haben. Die Teilnahmebescheinigung darf nicht älter als ein Jahr bei Eintragung der Schlüsselzahl sein.
Die Fahrerschulung besteht aus mindestens vier theoretischen Unterrichtseinheiten sowie fünf praktischen Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit beträgt dabei 90 Minuten. Verschiedene Fahrschulen bieten die Fahrerschulungen an. Bitte erkundigen Sie sich selbst bei den von Ihnen ausgewählten Fahrschulen.
Rechtsgrundlagen
§ 6b Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Anlage 7b zu §6b FeV
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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