Feststellungsverfahren nach dem SGB IX - Schwerbehindertenrecht
Auf Antrag wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Behinderung bzw. ein höherer Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gesundheitliche Merkmale feststellen zu lassen.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag schriftlich oder online zu stellen. Den Vordruck finden Sie unter "Online-Services und Formulare". Unter "Links" können Sie im Anschluss Ihren Verfahrensstand online einsehen. Nutzen Sie zur weiteren Kontaktaufnahme gerne die Möglichkeiten unter "Anschrift und Erreichbarkeit" (hier vorrangig das "Kontaktformular Sozialamt").
Der Grad der Behinderung wird in Zehner-Schritten ermittelt. Die Feststellung in einem Bescheid erfolgt ab einem Grad der Behinderung von 20 und beträgt maximal 100.
Die Schwerbehinderteneigenschaft liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Es besteht die Möglichkeit, sich einen Schwerbehindertenausweis als Nachweis der Schwerbehinderung ausstellen zu lassen.
Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 stehen Nachteilsausgleiche zu. Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf den Seiten der