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Wunschkennzeichen beantragen

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Wunschkennzeichen reservieren

Diesen Service bietet die Stadt Dortmund Ihnen, um sich ein Kennzeichen zu reservieren. Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt.

Regeln zur Reservierung von Wunschkennzeichen:

  • Die Anzahl der Reservierungen ist auf Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf zu beschränken.
  • Die Stadt Dortmund behält sich vor, Reservierungen zu löschen, soweit diese die Anzahl von drei Reservierungen überschreiten oder missbräuchlich getätigt oder genutzt werden.
  • Das reservierte Kennzeichen kann ausschließlich der in der Reservierung angegebenen Person zugeteilt werden. Ergänzend gilt, dass die reservierte Kennzeichenkombination nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Kennzeichenreservierung die korrekten Daten zur Person, Firma oder zum*zur sonstigen Halter*in in genauer Schreibweise angegeben.
  • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
  • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
  • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
  • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

Allgemeine Hinweise:

Wir empfehlen die Vorabreservierung eines Kennzeichens im Internet. Sie können sich vor dem Besuch bei den Bürgerdiensten die Schilder von einem Händler Ihrer Wahl erstellen lassen, dies beschleunigt den Besuch. Jede Erkennungsnummer kann in einem Zulassungsbezirk nur einmal vergeben werden, auch wenn es sich um verschiedene Kennzeichenarten handelt (z.B. Grünes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen und E-Kennzeichen). Bei Kennzeichen mit dem Zusatz E (Elektrokennzeichen), H (Oldtimerkennzeichen) und des Saisonzeitraumes handelt es sich zwar nur um Zusätze, die bei der Kennzeichenreservierung aber mit berücksichtigt werden müssen. In diesen Fällen können nur bis zu 7 Stellen reserviert werden. Bei der Kombination H-Kennzeichen und Saisonzeitraum können dann nur 6 Stellen reserviert werden.

Verwendete Zeichen und Kombinationen:

  • Verwendet werden grundsätzlich die Buchstaben des Alphabets sowie Ziffern (0 bis 9).
  • Für die Erkennungsnummer dürfen mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils allein oder als Kombination von zwei Buchstaben zugeteilt werden.
  • Die Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, NS, SA, SS) dürfen nicht verwendet werden.
  • Bei den Ziffern gibt es keine Ausnahmen, die Null darf aber bei Standard-Kennzeichen nicht als erste Ziffer stehen.
  • Insgesamt darf ein Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen (alle Buchstaben und Ziffern) enthalten. Daher hängt es auch von der Länge des Zeichens des Verwaltungsbezirks ab, welche Kombinationen eine Zulassungsstelle vergeben kann.

Zweistellige Kombinationen:

Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Mit kurzen Nummern lässt sich ein kürzeres Schild realisieren, da es keine Mindestlänge für Kennzeichenschilder gibt, solange die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Generell kann eine Zulassungsstelle bereits zugeteilte Kennzeichen ändern – auch gegen den Willen des Fahrzeughalters*der Fahrzeughalterin.

Verlust der Kennzeichenschilder:

Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichenschildes wird die Nummer bis zum Wiederauffinden des Schildes gesperrt, höchstens jedoch für zehn Jahre. Der*Die Halter*in ist somit prinzipiell nicht Eigentümer*in der Nummer, kann sie also z.B. nicht verkaufen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Reservierungsgebühr (egal ob persönlich oder online) 2,60 €
  • Verlängerung der Reservierung für 90 Tage zusätzlich 2,60 €
  • Zuteilung des Wunschkennzeichens 10,20 €

Fristen

Sofort

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens haben Sie in keinem Fall einen Rechtsanspruch.

Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält die Stadt Dortmund sich vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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    Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Buchstabenkombinationen sind zugelassen?

    Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.

    Ausgenommen von einer Zuteilung bleiben folgende Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, und SS.

    Kann ich die Reservierung verlängern?

    • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
    • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
    • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
    • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

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