Wunschkennzeichen beantragen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Diesen Service bietet die Stadt Dortmund Ihnen, um sich persönlich ein Kennzeichen zu reservieren. Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt.
Regeln zur Reservierung von Wunschkennzeichen:
- Die Anzahl der Reservierungen ist auf Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf zu beschränken.
- Die Stadt Dortmund behält sich vor, Reservierungen zu löschen, soweit diese die Anzahl von drei Reservierungen überschreiten oder missbräuchlich getätigt oder genutzt werden.
- Das reservierte Kennzeichen kann ausschließlich der in der Reservierung angegebenen Person zugeteilt werden. Ergänzend gilt, dass die reservierte Kennzeichenkombination nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Kennzeichenreservierung die korrekten Daten zur Person, Firma oder zum*zur sonstigen Halter*in in genauer Schreibweise angegeben.
- Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
- Eine Verlängerung der Kennzeichenreservierung ist nicht möglich. Die Kennzeichen können nach Ablauf der 90 Tage erneut über die Online-Service reserviert werden.
- Die abgelaufenen Kennzeichenreservierungen werden automatisch freigegeben und stehen daraufhin wieder zur Verfügung
Allgemeine Hinweise:
Wir empfehlen die Vorabreservierung eines Kennzeichens im Internet. Sie können sich vor dem Besuch bei den Bürgerdiensten die Schilder von einem Händler Ihrer Wahl erstellen lassen, dies beschleunigt den Besuch. Jede Erkennungsnummer kann in einem Zulassungsbezirk nur einmal vergeben werden, auch wenn es sich um verschiedene Kennzeichenarten handelt (z.B. Grünes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen und E-Kennzeichen). Bei Kennzeichen mit dem Zusatz E (Elektrokennzeichen), H (Oldtimerkennzeichen) und des Saisonzeitraumes handelt es sich zwar nur um Zusätze, die bei der Kennzeichenreservierung aber mit berücksichtigt werden müssen. In diesen Fällen können nur bis zu 7 Stellen reserviert werden. Bei der Kombination H-Kennzeichen und Saisonzeitraum können dann nur 6 Stellen reserviert werden.
Verwendete Zeichen und Kombinationen:
- Verwendet werden grundsätzlich die Buchstaben des Alphabets sowie Ziffern (0 bis 9).
- Für die Erkennungsnummer dürfen mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils allein oder als Kombination von zwei Buchstaben zugeteilt werden.
- Die Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, NS, SA, SS) dürfen nicht verwendet werden.
- Bei den Ziffern gibt es keine Ausnahmen, die Null darf aber bei Standard-Kennzeichen nicht als erste Ziffer stehen.
- Insgesamt darf ein Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen (alle Buchstaben und Ziffern) enthalten. Daher hängt es auch von der Länge des Zeichens des Verwaltungsbezirks ab, welche Kombinationen eine Zulassungsstelle vergeben kann.
Zweistellige Kombinationen:
Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Mit kurzen Nummern lässt sich ein kürzeres Schild realisieren, da es keine Mindestlänge für Kennzeichenschilder gibt, solange die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Generell kann eine Zulassungsstelle bereits zugeteilte Kennzeichen ändern – auch gegen den Willen des Fahrzeughalters*der Fahrzeughalterin.
Verlust der Kennzeichenschilder:
Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichenschildes wird die Nummer bis zum Wiederauffinden des Schildes gesperrt, höchstens jedoch für zehn Jahre. Der*Die Halter*in ist somit prinzipiell nicht Eigentümer*in der Nummer, kann sie also z.B. nicht verkaufen.
Hinweis zur Reservierung von Kennzeichens, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden, bleibt Ihr altes Kennzeichen - technisch bedingt - für vier Wochen gesperrt. Erst nach Ablauf der vier Wochen, wird das Kennzeichen automatisiert wieder freigegeben. Daher können Sie innerhalb der vier Wochen Ihr altes Kennzeichen nicht für ein anderes Fahrzeug reservieren.
Wenn Sie dennoch das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug nutzen möchten, müssen Sie einen Termin bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund buchen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug online abmelden und möchten dieses aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit demselben Kennzeichen anmelden, können Sie die Kennzeichenreservierung von ikfz nutzen.
Dies gilt also nur für die Zulassung desselben Fahrzeugs mit dem gleichen Kennzeichen auf denselben*dieselben Halter*in zu einem späteren Zeitpunkt.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Reservierungsgebühr (egal ob persönlich oder online) 2,60 €
- Zuteilung des Wunschkennzeichens 10,20 €
Online-Bezahlmöglichkeit (PayPal)
(Bezahlungmöglichkeit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Fristen
Sofort
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens haben Sie in keinem Fall einen Rechtsanspruch.
Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält die Stadt Dortmund sich vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Buchstabenkombinationen sind zugelassen?
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
Ausgenommen von einer Zuteilung bleiben folgende Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, und SS.
Kann ich die Reservierung verlängern?
- Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
- Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen wieder freigegeben.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Ich habe keine PIN erhalten, was kann ich machen? Wann läuft meine Reservierung ab? Ich habe eine Frage zu meiner Reservierung, an wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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