Service

Wiederzulassung von Fahrzeugen oder Anhängern

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Online-Wiederzulassung

Wiederzulassung von Fahrzeugen und Anhänger auf die gleiche Person

Sie können nach einer Außerbetriebsetzung das gleiche Fahrzeug oder Anhänger wieder auf Ihren Namen zulassen, wenn das Kennzeichen nicht gewechselt wird.

Internetbasierte Wiederzulassung: Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Wiederzulassung bei der Zulassungsbehörde, auch online von Zuhause wieder anzumelden. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.

Bei Problemen oder Rückfragen können sie an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de

Mobilität & Verkehr Service verfügbar - Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen? Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Persönliche Vorsprache: 23,60 € - 38,90 €

Bei der Online-Wiederzulassung: 14,00 € (Bezahlart: giropay)

Informationsblätter

Unterlagen

  • Abmeldebestätigung bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kennzeichenschilder (wenn noch vorhanden)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)

Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.

Zusätzlich im Falle der Vertretung:

  • Schriftliche Vollmacht
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen

Bei der Online-Wiederzulassung: ·

Natürliche Person: Neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU Bürger seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Bund ID (Elster Zertifikat).

Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat). · Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) · reserviertes Kennzeichen · gültige Hauptuntersuchung (HU)

IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".

Fristen

Persönliche Vorsprache: sofort

Online-Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal die Zulassung sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges. Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden. Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich. Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet.

Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

Voraussetzungen

Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet

Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug oder Anhänger das Außerbetrieb gesetzt wurde.

Bei der Online-Wiederzulassung: Zulassungs- und versicherungsfreie Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung wie z.B. Anhänger für Sportzwecke (Bootstrailer, Pferdetransporter), Arbeitsmaschinen, Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft können über das Onlineverfahren nicht zugelassen werden.

  • Die Möglichkeit der Online-Wiederzulassung besteht seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts, welche mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
  • Derzeit ist nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den*die gleiche*n Halter*in, mit dem gleichen Kennzeichen und dem gleichen Fahrzeug möglich
  • Es darf kein Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel stattfinden und das bisherige Kennzeichen muss für ein Jahr als Verbleibskennzeichen reserviert worden sein und die Reservierungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
  • Die Online-Wiederzulassung kann erst für Fahrzeuge vorgenommen werden, die ab dem 01.01.2015 zugelassen worden sind. Von diesem Datum an, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - vormals Fahrzeugschein) mit den speziell dafür erforderlichen Sicherheitscodes versehen. Der Sicherheitscode ist für die Onlinenutzung erforderlich.
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenesKartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster-Zertifikat.
    • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster-Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster-Zertifikat).
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin.
    • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuer- oder Verwaltungsgebührenrückstände bestehen.

ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".

Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 16 Abs. 2 Satz 2 FZV
§ 49 Abs. 1 FZV
§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Bei der Online-Wiederzulassung:

§ 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
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    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Anschrift und Erreichbarkeit
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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Anschrift:
    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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