Service

Untersuchungsberechtigungsscheine

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online

Untersuchungsberechtigungsschein online erstellen

Ab sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Wählen Sie dafür in der Terminbuchung "Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten" aus. Den Service "Untersuchungsberechtigungsschein" finden Sie unter dem Punkt "Express-Schalter Einwohnermeldeangelegenheiten".

Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie sich online eine neue PIN über den PIN-Rücksetzbrief beschaffen oder Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen.

Allgemeine Informationen

  • Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte.
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.
  • Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung.

Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine

  • Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
  • Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).
  • Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
  • Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter (§ 42 JArbSchG).

Voraussetzungen

  • Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund.
  • Oder – bei im Ausland lebenden Jugendlichen: Der Beschäftigungsort liegt in Dortmund.

Ablauf

  • Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt
  • Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.
  • In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
  • Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn
    • die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oder
    • bei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oder
    • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Kinder, Jugendliche & Familie Gesundheit & Pflege

Erklärvideo zum digitalen UBS

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Untersuchungsberechtigungsschein: UBS ganz einfach online beantragen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Gebührenfrei

Unterlagen

Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Pass)

Fristen

Die Ausstellung erfolgt sofort.

Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31
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