Trinkwasser - mobile Versorgungsanlagen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens.
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern. Hierzu zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank- und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben. Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.