Tiere im Reiseverkehr
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Wenn Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze einen EU-Heimtierausweis haben, können Sie ohne weitere amtstierärztliche Bescheinigung in EU-Länder und die Schweiz reisen. Bei der Reise mit Heimtieren in andere Länder werden -je nach Staat- oft weitere amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Im Einzelfall sollten Sie zuvor telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Zu folgenden Zeiten können Besitzer*innen die Gesundheitsbescheinigungen für eine Gebühr von 20 Euro beantragen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 9 Uhr,
Dienstag, Donnerstag: 14:30 bis 15:30 Uhr.
Das Tier und folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- gültiger EU-Heimtierausweis,
- ggf. weitere Unterlagen Ihres Hundes oder Ihrer Katze.
- Pferde: wenn Sie zum Beispiel ein Pferd ins Ausland verkaufen oder mit Ihrem Pferd zusammen in den Urlaub fahren wollen, benötigen Sie ebenso ein amtliches Gesundheitszertifikat.
Wenden Sie sich dazu bitte an das Veterinäramt:
Telefon: 0231 50-29776 Email: veterinaeramt@dortmund.de
Online-Services und Formulare
Weitere Services
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben nach dem Landeshundegesetz. Formulare und weitere Informationsblätter zur Hundehaltung finden Sie hier.
Online-Service
Auch Privatpersonen können Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen. Das Online-Formular zur Fremdanzeige und weitere Details finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Anzeige von Haltungen gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art oder Angriffe durch Tiere finden Sie hier. Antrag & Kontakt – hier.
Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.
Online-Service
Wichtige Informationen & Vorgaben im Bereich der Kampfmittelbeseitigung/Luftbildauswertung finden Sie hier. Fragen, Antworten & mehr Details – hier.
Online-Service
Wir informieren zum „Kinder- & Jugendschutz“. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben zum Jugendschutzgesetz. Mehr hier.
Eine Übersicht zu den Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Eine Übersicht zu unserem Service im Bereich der Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelüberwachung finden Sie hier. Mehr erfahren.
Wir informieren Sie zum Thema "Ordnungsbehördliche Bestattungen". Hinweise, Links und Kontakt zum Ordnungsamt finden Sie hier.
Für die Ausübung eines Pfandleihgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO). Mehr Details zu Gebühren & Vorgaben – hier.
Online-Service
Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Links zu den Online-Anträgen finden Sie hier.
Online-Service
In besonderen Ausnahmefällen erhalten Ausländer einen Reiseausweis als Passersatz. Einen Anspruch auf Ausstellung gibt es nicht. Kontaktinfos – hier.
Reiseausweis für Tiere ist Pflicht, wenn Sie Ihr Tier in ein nicht EU-Land mitnehmen. Innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis nötig. Mehr – hier.
Wir informieren Sie über das Thema Reisegewerbe. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, Gebühren, Unterlagen zur Beantragung eines Reisegewerbes.
Online-Service