Reisegewerbe
Eine Reisegewerbekarte ist eine erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes.
Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. Sie wird auf Antrag unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe unten „Notwendige Unterlagen“) ausgestellt.
Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Auch wer ein Wanderlager betreibt oder selbstständig als Schausteller tätig wird, benötigt diese Karte.