Service

Reisegewerbe

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte ist eine erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes.

Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. Sie wird auf Antrag unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe unten „Notwendige Unterlagen“) ausgestellt.

Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Auch wer ein Wanderlager betreibt oder selbstständig als Schausteller tätig wird, benötigt diese Karte.

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Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte wird bei Antragstellung fällig und beträgt,zwischen 350 € und 500 €.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Verwaltungsgebühr bei persönlicher Vorsprache per ec-cash zu bezahlen (ec-Karte und PIN erforderlich).

Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "0" und Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart "9", beides zu beantragen beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (in Dortmund: Bürgerdienste Innenstadt oder Bezirksverwaltungsstellen), wird nach ca. 14 Tagen direkt dem Ordnungsamt übersandt, Gebühr je 13 €
  • Bescheinigung in Steuersachen des /der zuständigen Finanzämter (wird auf persönliche, telefonische oder schriftliche Vorsprache bei dem für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt sofort ausgestellt und ggf. zugegesandt; gebührenfrei)
  • zwei Passfotos neueren Datums
  • Pass oder Personalausweis

Voraussetzungen

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.

Die Mitarbeiter/innen des Bereichs "Gewerbeerlaubnisse" des Ordnungsamtes informieren Sie gern über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem speziellen Fall. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Gesprächstermin, damit wir Wartezeiten für Sie vermeiden und uns auf Ihren Besuch vorbereiten können.

Rechtsgrundlagen

§§ 55 ff Gewerbeordnung (GewO)

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