Service

Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz, der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus. Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Prüfung und ggf. Ausstellung von Reiseausweisen.

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen

Kontakt

Ordnungsamt - Städtische Asylstelle

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund

Nutzen Sie für Anfragen bitte die E-Mail-Adresse. Aufenthalt während des Asylverfahrens, Verlängerung von Gestattungen, Erteilung und Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel, Bearbeitung von Umverteilungsanträgen nach Dortmund.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung möglich.

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