Service

Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Der Reiseausweis für Ausländer*innen ist ein Passersatz, der einem Menschen, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus. Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Prüfung und ggf. Ausstellung von Reiseausweisen.

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Amt für Migration

Kontakt

Ordnungsamt - Städtische Asylstelle

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund

Nutzen Sie für Anfragen bitte die E-Mail-Adresse. Aufenthalt während des Asylverfahrens, Verlängerung von Gestattungen, Erteilung und Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel, Bearbeitung von Umverteilungsanträgen nach Dortmund.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung möglich.

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Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.

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Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.

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Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.

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Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.

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Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Einbürgerung (38/4-2)

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Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

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Sind Sie Geflüchtete*r oder Asylbewerber*in? Informieren Sie sich hier über finanzielle Unterstützung und Hilfen bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

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Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge, Wohnungslose oder bei drohendem Wohnungsverlust

Suchen Sie nach einer Übergangswohneinrichtung aufgrund von Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust? Hier finden Sie alle Informationen.

Unterbringung von Flüchtlingen

Geflüchtete und Asylbewerber*innen in Dortmund erhalten eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim mit möblierten Räumen. Mehr Informationen – hier.