Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Der Reiseausweis für Ausländer*innen ist ein Passersatz, der einem Menschen, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus. Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Prüfung und ggf. Ausstellung von Reiseausweisen.
Kontakt
Ordnungsamt - Städtische Asylstelle
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Nutzen Sie für Anfragen bitte die E-Mail-Adresse. Aufenthalt während des Asylverfahrens, Verlängerung von Gestattungen, Erteilung und Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel, Bearbeitung von Umverteilungsanträgen nach Dortmund.
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Services
Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
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Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
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Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
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