Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG und dem SGB XII
Für Geflüchtete und Asylbewerber*innen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden.
Sofern Sie Asylbewerber*in, abgelehnte*r Asylbewerber*in oder Geflüchtete*r sind, können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sogenannte Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungsgerbringung möglich.
Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.