Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Im Team Humanitäre Aufnahmen werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und durch ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen wurden. Dies betrifft die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG (Ukrainische Geflüchtete).

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Amt für Migration

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

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