Einbürgerung (38/4-2)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Einbürgerungen, Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsfeststellungen
- Beibehaltungsgenehmigungen
- Verzichtserklärungen
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung um die Hälfte.
Die Stadt Dortmund erhebt bereits unmittelbar nach Antragsstellung einen Gebührenvorschuss in Höhe von ¾ der Einbürgerungsgebühr. Der verbleibende Restbetrag wird erst bei Vollzug der Einbürgerung erhoben.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 € (für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51 € je Kind).
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 €.
Das Verwaltungsverfahren beim Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.
Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
Informationsblätter
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Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung Einbürgerung Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:... -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht: Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)|(PDF), 361 KB, PDF -
Merkblatt zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache im Einbürgerungsverfahren (PDF), 5 KB, PDF -
Merkblatt Loyalitätserklärung (PDF), 14 KB, PDF -
Merkblatt zum Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse: Vom 01. September 2008 an sind staatsbürgerliche Kenntnisse eine Einbürgerungsvoraussetzung. Dies gilt auch für laufende Einbürgerungsverfahren, bei denen ab dem 31.03.2007 der Antrag gestellt wurde, das Verfahren aber bisher nicht abgeschlossen werden konnte. (PDF), 17 KB, PDF -
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung: Dieses Informationsblatt soll Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen erläutern und über die Vorraussetzungen informieren, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Einbürgerungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. (PDF), 73 KB, PDF -
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung Einbürgerung Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:..., 15 KB, PDF
Links
Voraussetzungen
Individuelle Voraussetzungen müssen vorliegen, z. B.
- Sprachkenntnisse,
- ausreichendes Einkommen,
- Unbescholtenheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Services
Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Online-Service
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Online-Service
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Online-Service
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.
Online-Service
Sind Sie Geflüchtete*r oder Asylbewerber*in? Informieren Sie sich hier über finanzielle Unterstützung und Hilfen bei Krankheit oder Schwangerschaft.
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Online-Service
In besonderen Ausnahmefällen erhalten Ausländer einen Reiseausweis als Passersatz. Einen Anspruch auf Ausstellung gibt es nicht. Kontaktinfos – hier.
Suchen Sie nach einer Übergangswohneinrichtung aufgrund von Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust? Hier finden Sie alle Informationen.
Geflüchtete und Asylbewerber*innen in Dortmund erhalten eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim mit möblierten Räumen. Mehr Informationen – hier.