Einbürgerung (38/4-2)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Einbürgerungen, Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsfeststellungen
- Beibehaltungsgenehmigungen
- Verzichtserklärungen
Online-Services und Formulare
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Online-Formular (Terminvereinbarung) Online-Formular für eine Terminvereinbarung (Bereich Einbürgerung (38/4-2)) -
Verpflichtungserklärung -
Antrag auf Einbürgerung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Loyalitätserklärung, 2 MB, PDF -
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitausweises, 87 KB, PDF
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung um die Hälfte.
Die Stadt Dortmund erhebt bereits unmittelbar nach Antragsstellung einen Gebührenvorschuss in Höhe von ¾ der Einbürgerungsgebühr. Der verbleibende Restbetrag wird erst bei Vollzug der Einbürgerung erhoben.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 € (für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51 € je Kind).
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 €.
Das Verwaltungsverfahren beim Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.
Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
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Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung Einbürgerung Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:... -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht: Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)|(PDF), 361 KB, PDF -
Merkblatt zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache im Einbürgerungsverfahren (PDF), 5 KB, PDF -
Merkblatt Loyalitätserklärung (PDF), 14 KB, PDF -
Merkblatt zum Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse: Vom 01. September 2008 an sind staatsbürgerliche Kenntnisse eine Einbürgerungsvoraussetzung. Dies gilt auch für laufende Einbürgerungsverfahren, bei denen ab dem 31.03.2007 der Antrag gestellt wurde, das Verfahren aber bisher nicht abgeschlossen werden konnte. (PDF), 17 KB, PDF -
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung: Dieses Informationsblatt soll Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen erläutern und über die Vorraussetzungen informieren, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Einbürgerungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. (PDF), 73 KB, PDF -
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung Einbürgerung Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:..., 15 KB, PDF
Individuelle Voraussetzungen müssen vorliegen, z. B.
- Sprachkenntnisse,
- ausreichendes Einkommen,
- Unbescholtenheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.