Kommunaler Ordnungsdienst
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung durch repressive und präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Einzelfall. Schnellstmögliche und vollständige Gefahrenabwehr. Kooperation mit der Polizei.
Ordnungsbehördengesetz, gegebenenfalls in Verbindung mit Spezialgesetzen