Reiseausweis für Tiere (EU-Heimtierausweis)
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Reiseausweise für Tiere werden erforderlich, wenn man ein Tier in ein nicht EU-Land mitnimmt. Innerhalb der EU-Länder ist ein EU-Heimtierausweis von einem niedergelassenen Tierarzt erforderlich.
Impfnachweis erforderlich.
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnemarkt-Tierseuchenschutzverordnung- BmTierSSchV); Verordnung (EU) 276/2013.