Pfandleihgewerbe
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Nach § 34 Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers ausüben will.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.
Welche Vorrausetzungen gibt es? Zuverlässigkeit der Antragstellenden Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Die Antragstellenden müssen die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nachweisen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt 945,- Euro bis 1.000.- , nach Höhe des Verwaltungsaufwandes.
Links
Unterlagen
Kopie des Personalausweises/Passes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
- Nachweis über erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Rechtsgrundlagen
§ 34 Gewerbeordnung (GewO) und Pfandleihverordnung (PfandlV).
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
Online-Service
Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.