Kinder- und Jugendschutz
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Jugendschutz, Jugendschutzkontrollen, Altersbeschränkungen, jugendgefährdende Orte, Diskotheken, Videotheken, Spielhallen, Kino, Pornographie, Alkohl- und Tabakabgabe
Überprüfungen und Kontrollen nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, Überwachung des Medienangebotes bezüglich möglicher Jugendgefährdungen.
Beim ordnungsrechtlichen Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) geht es in erster Linie darum, Unternehmen, Gewerbetreibende und gesellschaftliche Institutionen in die Verantwortung zu nehmen, um Kinder und Jugendliche von Gefährdungen fern zu halten und Gefährdungen für die Minderjährigen zu vermeiden. Die wesentlichen Bestimmungen, die im Jugendschutzgesetz verankert sind und für deren Überwachung und Ahndung als Ordnungswidrigkeit der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist, sind im Jugendschutzgesetz aufgeführt. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben zum Jugendschutzgesetz bei seinen Außendiensteinsätzen.
Rechtsgrundlagen
- Jugendschutzgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Spielrecht und illegale Gewerbeausübung - Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragsstellenden) Buchstaben A-K
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Spielrecht und illegale Gewerbeausübung - Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragstellenden) Buchstaben L-Z
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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