Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelüberwachung
Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucher vor Gesundheitsschäden, Irreführungen und Übervorteilung zu schützen.
Mit regelmäßigen Betriebskontrollen soll erreicht werden, dass die Vorschriften des Lebensmittelrechtes von den Verantwortlichen, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, eingehalten werden.
Dazu gehört auch die Probenentnahme bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen, Wein und Bedarfsgegenständen für spezifische Laboruntersuchungen (Analyse der Zusammensetzung, mikrobiologische Untersuchung, etc.).
Unser Service für Sie:
- Auskünfte zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften
- Informationen zu Lebensmitteln
- Fragen zur allgemeinen Warenkunde
- Beratung für Gewerbetreibende (z.B. Planung, Umbau oder Übergabe von Betrieben)