Technische Änderungen in Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

Hinweis
Service verfügbar - Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen? Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen . Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben (z.B.: andere Bereifung, Anhängerkupplung, etc.), sind Sie nach Abnahme dieser bauartlichen Veränderung durch die zuständige Stelle (TÜV, DEKRA, etc.) verpflichtet, die Veränderungen bei der Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich eintragen zu lassen, soweit es sich um eintragungspflichtige Veränderungen handelt, durch die die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

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