Service

Schuleingangsuntersuchung

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  • +49 231 50-23579 Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche - Gesundheit für Körper und Seele
schriftlich

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Gesundheit für Körper und Seele

Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Begriff "Gesundheit" ist dabei weit zu fassen und betrifft den körperlichen und seelisch- geistigen Bereich genauso wie die Motivation des Kindes und sein soziales Verhalten in der Gruppe. Im Idealfall hat das Kind diese Fähigkeiten bis zum Beginn der Schulpflicht, um das sechste Lebensjahr erworben. Leider ist diese Entwicklung nicht immer anzutreffen.

Der Gesetzgeber hat deshalb eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die ein Bild davon vermitteln soll, wie das in der Schule neu aufzunehmende Kind den künftigen Herausforderungen des Schulalltags und des Lernens gewachsen ist. In aller Regel wird das Kind, wie geplant, eingeschult und bei Bedarf zusätzlich in der Schule gefördert. Diese Untersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten, sowie von weiteren medizinischen Fachkräften des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Über die Schulaufnahme, eine eventuelle Zurückstellung oder vielleicht notwendige sonderpädagogische Förderung entscheidet letztlich die Schulleitung in enger Absprache mit die Sorgeberechtigten des Kindes. Dabei sollen die schulmedizinischen Empfehlungen mit berücksichtigt werden.

Schuleingangsuntersuchung als Hilfestellung für eine guten Schulstart

Die Schuleingangsuntersuchung findet nach Möglichkeit zeitnah zum sechsten Geburtstag des Kindes statt. Hierzu lädt das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund die Sorgeberechtigten mit ihrem Kind ein. Die Einladung enthält einen Fragebogen, in dem die Eltern Ergänzend zum Einladungsschreiben können die Sorgeberechtigten im beiliegenden Fragebogen oder über diesen Fragebogen im Serviceportal freiwillig Angaben zur Gesundheit des Kindes machen. Sie erleichtern den schulmedizinischen Fachkräften die Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Schulanfängerin*des Schulanfängers. Bitte bringen Sie darüber hinaus zur Untersuchung, das Vorsorgeheft, den Impfpass und weitere Ihnen vorliegende Berichte zu Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes mit. Um lange Wartezeiten zu verhindern, bekommen Sie einen Termin. Bitte scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig, schriftlich oder telefonisch abzusagen, falls Sie den Termin nicht einhalten können. Gerne vereinbaren wir einen neuen Termin. Dies ist auch für unsere Planung hilfreich.

Die Untersuchung wird von (Kinder-) Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Medizinischen Fachangestellten, sowie von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt und dauert etwa 45 - 60 Minuten. Es handelt sich um ein Entwicklungsscreening zur Einschätzung der Gesundheit und des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, ein Beratungsgespräch mit der Schulärztin/dem Schularzt zu führen.

Die Zahl der Kinder mit schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist beachtlich und beträgt ca. 5 - 20% eines Jahrganges. Neben Seh- und Hörstörungen und Skelettveränderungen spielen vor allem Störungen der Fein- und Grobmotorik, der Wahrnehmung, des Verhaltens sowie des Sprechens und der Sprache eine wichtige Rolle.

Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes hat zum Ziel, Frühzeichen und Warnhinweise auf solche schul- und lernrelevanten Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung festzustellen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen bzw. einzuleiten.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch Ihr Gesundheitsamt, um Ihrem Kind möglichst optimale Startchancen für den neuen Lebensabschnitt "Schule" zu eröffnen und Probleme soweit als möglich abzuwenden.

Haben Sie Fragen zu Schuleingangsuntersuchung oder zur Gesundheit Ihres Kindes?

weitere Informationen zur Leistung

Gesundheit & Pflege

Online-Services und Formulare

Links

Unterlagen

Informationen auf dortmund.de

Der Einladung beigefügte Fragebogen

Vorsorgeuntersuchungshefte

Impfbuch

Falls vorliegend, medizinische/ärztliche Berichte und Berichte zur Entwicklungsförderung

Rechtsgrundlagen

Schulpflichtgesetz; Allgemeine Schulordnung; Ausbildungsordnung für Grundschulen; Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Pflichtaufgabe)

insbesondere:

§ 12 ÖGDG NRW-Kinder-und Jugendgesundheit (Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde)

§ 54 Abs. 2 S. 2 Nr 1, 4, 5, 6 SchulG NRW (Reihenuntersuchungen zur Einschulung, Gesundheitsfürsorge, Beratung)

§ 1 Abs. 4 AO-GS i. V. m. 1.4.1 VV (Ausbildungsordnung Grundschule NRW und zugehörige Verwaltungsvorschriften)

§ 34 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Erhebung Impfstatus und Impfberatung)

Kontakt

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche - Gesundheit für Körper und Seele

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund

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