Service

Saisonkennzeichen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Bei der Zuteilung der Saisonkennzeichen kann der*die Fahrzeughalter*in entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug oder der Anhänger auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes. Das Fahrzeug oder der Anhänger ist während des Zulassungszeitraumes für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende des Zeitraumes immer der letzte Tag des betreffenden Monats.

Bei Fahrzeugen mit zugeteilten Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind, nur mit der Besonderheit, dass dieses betreffende Fahrzeug nur während des Zulassungszeitraumes im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden darf.

Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit auch einen Saisonzeitraum für ein Oldtimerfahrzeug mit H-Kennzeichen zuzuteilen. Hierbei liegen Beschränkungen bei der Erkennungsnummer vor. Möglch sind zwei Buchstaben und zwei Zahlen oder ein Buchstabe und drei Zahlen.

Seit dem 01.09.2023 kann ein Saisonkennzeichen auch bei einer Online-Zulassung zugeteilt werden. Siehe dazu die Einträge bei den einzelnen Zulassungsarten.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

30,00 € für die Änderung auf Saisonkennzeichen. Bei gleichzeitiger Zulassung fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung an, für den Saisonzeitraum werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Links

Unterlagen

  • Gültiger Lichbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, in der der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen eingetragen ist
  • Kennzeichenschilder (sofern angemeldet)
  • Gültige Hauptuntersuchung

Fristen

Sofort

Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Brackeler Hellweg 170
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    Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
    Telefon: 0231 50-11150

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    Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
    Telefon: 0231 50-24814

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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