Service

Kurzzeitkennzeichen beantragen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin muss das Fahrzeug einen genehmigten Typ entsprechen (Betriebserlaubnis) oder eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind nur Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk Dortmund oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk (BO, HA, EN, RE und UN) und zurück möglich. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich ins EU-Ausland überführt werden. Voraussetzung ist, dass der EU-Partnerstaat, in den das Fahrzeug exportiert werden soll, deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die Fahrten erfolgen insofern auf eigenes Risiko. Es wird eine Anfrage an das entsprechende Konsulat des Partnerstaates oder in Zweifelsfällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichns empfohlen. Es müssen geeignete Dokumente zur Erfassung der Fahrzeugdaten und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, sind nur Fahrten im Zulassungsbezirk Dortmund zur Untersuchungsstelle und zurück erlaubt. Wurden bei der Untersuchung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk Dortmund oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

12,80 €

Informationsblätter

Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Geeignete Dokumente um die fahrzeugbezogenen Daten erfassen zu können (in der Regel Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, ausländische Fahrzeugdokumente – Dokumente können auch als Kopie vorgelegt werden)
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. Nachweis über den Standort des Fahrzeuges

Zusätzlich bei Firmen:

  • Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
  • Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Zusätzlich im Falle der Vertretung:

  • Schriftliche Vollmacht
  • Amtlicher Lichtbildausweis der / des Bevollmächtigen
  • Kopie des Lichtbildausweises der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich nicht vertreten lassen.

Fristen

Sofort

Voraussetzungen

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen kann für in Deutschland gemeldete Personen ausgegeben werden.

Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.

Rechtsgrundlagen

§ 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
    44309 Dortmund

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    August-Wagner-Platz 2-4
    44339 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
    44369 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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    Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

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