Kinderreisepass
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Änderung zu Kinderreisepässen
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedokument erforderlich.
Möglichkeiten
- Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 31.12.2023)
- Ausstellung eines Reisepasses
- Ausstellung eines Personalausweises
Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.
Sie finden Hinweise zu den Einreisebestimmungen beim
Antragsteller*in
- Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung eines (Kinder-)Reisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden (gemeinsames Sorgerecht).
- Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen Antrag und Pass selbst unterschreiben.
- Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis benötigt.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts sollte bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Gültigkeitsdauer
- Ein Jahr
- Der Pass gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Links
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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