Service

Hilfe zum Lebensunterhalt

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig sind und weder Bürgergeld, noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

  • Den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts – Zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Mitglied der Einsatzgemeinschaft (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Partner*in einer eheänlichen/ lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, 68 KB, PDF .
  • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie

  • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind.
  • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind.
  • alleinerziehend sind.
  • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
  • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.
  • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (z. B. Durchlauferhitzer).

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

Dieses umfasst zum Beispiel Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerfahrkarten, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in Schulen oder Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Für diese Leistung ist ein separater Antrag zu stellen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Übernahme von Schulden

In Ausnahmefällen gibt es eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Nähere Informationen bei drohendem Wohnungsverlust finden Sie hier.

Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft (z.B. Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen und Renteneinkünfte) mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken. Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel: Kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: EUR 10.000) oder ein angemessenes Hausgrundstück.

Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

Soziales Förderungen

Online-Services und Formulare

Links

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form des Rentenbescheides
  • Einkommensnachweise
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
  • Vermögensnachweise (beispielsweise Sparguthaben)
  • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen (insbesondere hinsichtlich der Miethöhe Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten)
  • Unterlagen über Versicherungsbeiträge, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung (also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung)

Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Im Einzelfall können weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangt werden.

Fristen

Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Voraussetzungen

Sie sind hilfebedürftig und befristet voll erwerbsgemindert oder beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Sie erhalten kein/e Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundleistungen für Asylsuchende.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

Vorübergehende Anschrift

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstr. 277
44328 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August Wagner Platz 2-4
44339 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

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Anschrift:
Harkortstraße 58
44225 Dortmund
Öffnungszeiten:
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  • Donnerstag
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Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Urbanusstraße 5
44369 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 11-13
44359 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
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  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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