Die nachstehende Liste der erforderlichen Unterlagen soll darüber informieren, was im Einzelfall besorgt werden muss, bevor das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftzeugnis beantragt werden kann. Wenn Sie in Dortmund das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftzeugnis beantragen möchten und alle Urkunden im Standesamt vorliegen, nimmt der Standesbeamte Einsicht in die Personenstandsregister. In diesen Fällen können Sie ohne Unterlagen vorsprechen. Die folgenden Hinweise beschränken sich auf die relativ "einfachen" Fälle, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
2.1 Deutsche
Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis Der Nachweis ist nur dann notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben. Genaue Informationen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.
2.2 Nichtdeutsche
Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit - nur bei EU Ländern - Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde (je nach Herkunftsland) ---- mit Apostille oder ---- mit Vorbeglaubigungen und Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oder inhaltliche Prüfung, welche durch das zuständige Standesamt veranlasst wird.
3. Angaben zur Person
3.1 Bei Geburt im Inland
Einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde!), erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem ihre Geburt beurkundet wurde.
Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland):
- mit Apostille
- oder mit Vorbeglaubigungen und Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oder inhaltliche Prüfung, welche durch das zuständige Standesamt veranlasst wird. Hierunter fallen nicht nur die im Ausland Geborenen, sondern auch diejenigen, die auf dem Gebiet des früheren Deutschland (Preußen, Schlesien, jetzt Polen etc.) geboren wurden. Bei Personenstandsurkunden der ehemaligen deutschen Ostgebiete fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt I Berlin, Rückerstr. 9 , 10119 Berlin an.
3.2 Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden
Für diejenigen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund haben, stellt das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung selbst aus. Bei einer Wohnung außerhalb Dortmunds müssen Sie die Aufenthaltsbescheinigung VOR der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftzeugnisses beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 14 Tage).
4. Nachweise über Vorehen und Lebenspartnerschaften
Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein oder in einer rechtmäßig begründeten und registrierten Lebenspartnerschaft gelebt haben, empfiehlt sich immer eine vorherige Kontaktaufnahme zum zuständigen Standesamt. Wir werden versuchen, Ihnen den Weg der "Bürokratie" so leicht wie möglich zu gestalten. In jedem Fall ist der Nachweis zu führen über die letzte geschlossene Vorehe und deren Auflösung und zwar durch eine aktuelle (neu ausgestellte) beglaubigte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe.
- Weitere Vorehen oder Lebenspartnerschaften
Sollten weitere Vorehen im Ausland geschlossen oder aufgelöst sein, sind auch hierzu die entsprechenden Nachweise zu führen. Bitte kontaktieren Sie hierzu in jedem Fall Ihr zuständiges Standesamt. Ob und welche weiteren Unterlagen (Sterbeurkunden, Scheidungsurteile etc.) notwendig sind, kann Ihnen das Standesamt mitteilen.
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder entsprechende Urkunde der letzten Lebenspartnerschaft mit Aufhebungsvermerk bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit dem Vermerk der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Namensrechtliche Erklärungen
Wenn Namensänderungen durchgeführt wurden (wie z. B. Hinzufügung eines Geburtsnamens oder den zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namens).
- Gerichtliches Aufhebungsurteil der letzten Lebenspartnerschaft, sofern die Aufhebung nicht bereits aus der Urkunde hervorgeht.
Wenn eine*r von Ihnen oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt(en), sollten Sie in jedem Fall Kontakt zum zuständigen Standesamt aufnehmen. Das Standesamt muss bei Auslandsbezug prüfen, ob weitere Urkunden oder Unterlagen erforderlich sind.
Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im evtl. anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da dieser Bereich sehr komplex ist, kann an dieser Stelle nicht abschließend auf alle Voraussetzungen eingegangen werden.